Genossenschaftsidee ist Kulturerbe der Menschheit

UNESCO nimmt die Genossenschaftsidee als immaterielles Kulturerbe auf

Sehr geehrte Mitglieder, sehr geehrte Damen und Herren,

 

Die Genossenschaftsidee gehört jetzt offiziell zum Immateriellen Kulturerbe der Menschheit. Das hat der Zwischenstaatliche Ausschuss zum Immateriellen Kulturerbe der UNESCO im Rahmen seiner Jahrestagung am 30.11.16 in Addis-Abeba beschlossen.

Die UNESCO begründete ihre Wahl damit, dass die Genossenschaft eine allen offen stehende Form der gesellschaftlichen Selbstorganisation sei, ein Modell der kooperativen Selbsthilfe und Selbstverantwortung. Das Konzept fördere die soziale, kulturelle und ökonomische Partizipation, indem Mitglieder durch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen auch zu Miteigentümern würden. Dabei sichere die Praxis “ein Mitglied, eine Stimme”, unabhängig von der Gesamtzahl der erworbenen Anteile eines Mitgliedes, für alle die Möglichkeit der Mitbestimmung und aktiven Mitgestaltung.

Weltweit gibt es etwa 800 Millionen Genossenschaftsmitglieder in mehr als 100 Ländern, 21 Millionen davon allein in Deutschland.

Die hohe Anzahl von Genossenschaftsmitgliedern in Deutschland und die rechtliche Absicherung ihrer Grundsätze durch ein Genossenschaftsgesetz seien im internationalen Vergleich eine Besonderheiten, so die Deutsche UNESCO-Kommission.

Hintergrund: Immaterielles Kulturerbe

Zum Immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Seit 2003 unterstützt die UNESCO den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt dieser Kulturformen. Bis heute sind 171 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat.

 

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