Sehr geehrte Mitglieder, verehrte Geschäftspartner,
Nach erfolgtem Rechtsformwechsel vom erfolgreichen Einzelunternehmen zur eingetragenen Genossenschaft – der maßgeblich von der Ersten Deutschen Vorsorge eG begleitet wurde – und einem überaus erfolgreichen Geschäftsjahr, beschlossen die Mitglieder unserer Partnergenossenschaft auf der ordentlichen Generalversammlung eine attraktive Dividendenausschüttung.
Der Ersten Deutschen Vorsorge eG wurde – als Gründungsmitglied der Einzelhandelsgenossenschaft – vom Vorstand die Möglichkeit eingeräumt, die Dividendenausschüttung – welche deutlich über dem Geschäftsguthaben lag – als Einzahlung auf weitere Geschäftsanteile verwenden zu dürfen.
„Eine strategische Beteiligung – zu einem fairen Preis – an privaten, erstklassigen Familienunternehmen, die von einem höchst integrem und fähigem Management geführt werden, verstehen wir als Partnerschaft auf Lebenszeit. Dabei bevorzugen wir Unternehmen – am liebsten Genossenschaften – mit denen wir eine förderwirtschaftliche Geschäftsbeziehung unterhalten und von denen wir glauben, dass wir sie verstehen.“ erklärt der R. Grundig (Mitglied im Vorstand der Ersten Deutschen eG ) mit Blick auf die gute Entwicklung der Einzelhandelsgenossenschaft.
Die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft bietet – auf Grund ihrer sehr flexiblen Struktur – gerade für inhabergeführten Unternehmen, einige bedeutende Vorteile und ist die mit weitem Abstand ausfallsicherste Unternehmensform in Deutschland.
Nachhaltige Geschäftsmodelle sowie die Prüfung und Beratung durch die Genossenschaftsverbände bilden – seit mehr als 150 Jahren – ein stabiles Fundament für sicherheitsorientierte Unternehmer.
Wir wünschen ein schönes Wochenende
Ihre Erste Deutsche Vorsorge eG