Zinsausschüttung an Mitglieder ausgezahlt

 

Sehr geehrte Mitglieder,
verehrte Geschäftspartner,

Gestützt auf die Beschlüsse der ordentlichen Generalversammlung erhielten die investierenden Mitglieder der Ersten Deutschen Vorsorge eG – zum achten Mal in Folge – in dieser Woche eine attraktive Zinsausschüttung ausgezahlt.

„Mehr als 70 % unserer investierenden Mitglieder verwenden ihre Zinsausschüttung als Einzahlung auf weitere, freiwillige Geschäftsanteile an unserer Ersten Deutschen Vorsorge eG. Das ist doch ein toller Vertrauensbeweis und gleichzeitig eine hohe Anerkennung für die bisher geleistete Arbeit“ so Ralf Grundig, Mitglied im Vorstand

Investierende Mitglieder haben statt des Rechts auf eine naturale Förderung (gem. § 1 GenG) nach Maßgabe der Satzung unserer Genossenschaft einen Rechtsanspruch darauf, aus dem mit ihrer Mithilfe erwirtschafteten Überschuss kapitalzinswirtschaftlich gefördert zu werden. Investierende Mitglieder wollen – als nicht nutzende Mitglieder – in keinen Fördergeschäftsverkehr mit der eG treten, sind jedoch optional privilegiert, der Genossenschaft Beiträge zur Förderzweckerreichung gegen eine adäquate kapitalzinswirtschaftliche Förderung zur Verfügung zu stellen.

Als Mitglieder „besonderer Art“, erstreben sie zwar ausschließlich eine Kapitalrendite, sind dabei aber ebenso wie nutzende Mitglieder an den Förderzweck im Sinne von § 1 GenG gebunden.

Jedes Mitglied kann sind mit dem Beitritt entscheiden – welchen Status es erwerben möchte.

Ihre Erste Deutsche Vorsorge eG