Sehr geehrte Mitglieder, verehrte Geschäftspartner
einige behaupten, das Elektroauto mit Batterie sei sogar schlimmer als der Diesel, andere halten das Wasserstoffauto für die beste Lösung.
In einem durchaus unterhaltsamen Videobeitrag zeigt Prof. Volker Quaschning anhand von Fakten, mit welchem Antrieb der Kampf gegen die Klimakrise wirklich gelingen kann und womit wir uns in eine Sackgasse begeben. Außerdem analysiert er weitere Umweltprobleme von Elektroautos.
Zum Videobeitrag von Prof. Quaschning – HTW Berlin
Mitglieder der Ersten Deutschen Vorsorge eG nutzen – im Rahmen des gemeinsamen Geschäftsbetriebs – Elektrofahrzeuge zu Vorzugskonditionen. Da die Mitglieder einer eG zugleich Kunden und Eigentümer ihrer Genossenschaft sind, fließt ein Teil der Einnahmen über die Beteiligung am Ergebnis des gemeinsamen Geschäftsbetriebs direkt an die Mitglieder zurück.
Unser Car Sharing Konzept kombinieren wir Schritt für Schritt mit dem Ausbau unserer genossenschaftlichen Stromproduktion auf den Dächern unserer Mitglieder. So entsteht ein genossenschaftliches Ladenetzwerk, das unseren Mitgliedern klimaschonende Energie zu sehr attraktiven Konditionen an vielen Standorten – unabhängig von Energiekonzernen – liefert.
Ein Förderkonzept mit dem Alle gewinnen.
Wer sich für die Anschaffung eines eigenen E-Fahrzeugs interessiert kann ab sofort mit deutlich höheren Kaufprämien rechnen.
Hier die wichtigsten Fakten zu Ihrer Information….
Die Bundesregierung fördert den Kauf von Elektrofahrzeugen. Bis Ende 2025 können Interessierte dafür eine Kaufprämie – auch Umweltbonus genannt – erhalten. Zuständig für die Anträge ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Die Prämie kann bis zu 6.000 Euro betragen. Zusätzlich winken Steuervorteile.
Die Prämie beziehungsweise der Umweltbonus beträgt künftig 6.000,00 Euro (vorher 4.000,00 Euro für rein elektrischen Antrieb und 3.000,00 Euro für Plug-In-Hybride). Diese Fördersumme gilt für Fahrzeuge bis 40.000 Euro Nettolistenpreis.
Für Fahrzeuge ab 40.000 bis 65.000 Euro Nettolistenpreis können Interessierte bis zu 5.000,00 Euro Förderung erhalten.
Die Fördersätze gelten sowohl für rein elektrische Fahrzeuge als auch für Plug-In-Hybride und sind auf alle Fahrzeuge anwendbar, die nach dem 4. November 2019 zugelassen worden sind.
Bund und Industrie tragen den Zuschuss je zur Hälfte. Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA. Ihren Antrag können Käufer von Elektro- oder Hybridautos auf der Internetseite dieses Bundesamtes online stellen.
Das Förderprogramm ist bis Ende 2025 verlängert worden und steht im Einklang mit dem EU-Beihilferecht.
Um E-Mobilität zusätzlich zu fördern, ist das Aufladen eines E-Autos beim Arbeitgeber steuerfrei. Obwohl dabei sonst anfallende Stromkosten eingespart werden, wird die „Tankfüllung“ ausnahmsweise nicht als geldwerter Vorteil versteuert. Anders als bei anderen Arbeitgeber-Vergünstigungen, etwa beim Dienstwagen oder bei Essensgutscheinen.
Darüber hinaus ist derjenige, der sich ein Elektroauto neu zulegt, ab der Erstzulassung zehn Jahre lang von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.
Parallel zur Verlängerung des Umweltbonus wird der Einbau eines akustischen Warnsignals speziell für geräuscharme Elektrofahrzeuge eingeführt. Hierfür beträgt die Förderhöhe pauschal 100 Euro.
Mit dem Marktanreizprogramm für die E-Mobilität hat die Bundesregierung Mitte 2016 auch die Förderung des Aufbaus einer adäquaten Ladeinfrastruktur beschlossen. Es geht um öffentlich zugängliche Ladestationen mit jeweils ein, zwei oder mehrere Ladesäulen und daran zumeist zwei Ladepunkten.
Schon mittelfristig soll es ein flächendeckendes Netz von Schnell- und Normalladestationen geben. Das heißt konkret: Bis 2020 sind mindestens 15.000 Ladesäulen angedacht. Bis dahin stellt die Bundesregierung 300 Millionen Euro bereit. Unterstützt werden sowohl private als auch Städte und Gemeinden.
Nach inzwischen bereits drei Förderaufrufen haben sich über tausend Interessierte gemeldet und Anträge gestellt. Die Zahl der vorhandenen Ladepunkte konnte bereits mehr als verdoppelt werden.
Als gezielte Maßnahme für Ballungsräume hat der Bund am 28. November 2017 ein Maßnahmenprogramm für bessere Luft in Städten aufgelegt. Für dieses Sofortprogramm steht eine Milliarde Euro bereit.
Es geht darum, den urbanen Verkehr zu elektrifizieren, Ladeinfrastruktur auszubauen, Verkehrssysteme zu digitalisieren und Dieselbusse im ÖPNV mit Abgasnachbehandlungssystemen nachzurüsten. Bereits bestehende Förderprogramme werden hiermit finanziell aufgestockt.