Verehrte Mitglieder, sehr geehrte Geschäftspartner,
Neben der Anschaffung von Elektroautos fördert der Bund in Zukunft auch den Kauf und die Installation einer privaten Ladestation an Wohngebäuden. Das hat Verkehrsminister Andreas Scheuer bei der Eröffnung der „Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur“ bekanntgegeben.
„Ab sofort fördern wir Mietern, Eigenheimbesitzern und Vermietern den Einbau privater Ladestationen. 900 Euro Zuschuss gibt es dafür vom Bund“, erklärte Scheuer. Für öffentliche Strom-Tankstellen stellt die Bundesregierung schon länger Mittel bereit. Mit dem Zuschuss für private Ladestationen komme Deutschland dem Ziel „Laden für alle, immer und überall“ einen entscheidenden Schritt näher. „Denn ein großer Teil der Ladevorgänge wird daheim stattfinden“, so der Verkehrsminister.
Wer kann Anträge stellen ?
Träger von Investitionsmaßnahmen zur Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden. Träger von Investitionsmaßnahmen sind zum Beispiel Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger. Nicht antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Zweckverbände und Kirchen.
Was wird gefördert ?
Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss) sowie damit verbundenen notwendigen Nebenarbeiten an Stellplätzen von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland, wenn unter anderem:
- die Ladestation über eine Normalladeleistung von 11 kW verfügt,
- der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommt,
- die Ladestation intelligent und steuerbar ist (mit Blick auf die Netzdienlichkeit).
Wie wird gefördert ?
Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss des Vorhabens auf das Bankkonto überwiesen wird. Der Zuschuss beträgt pauschal 900 Euro pro Ladepunkt. Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschussbetrag, wird keine Förderung gewährt. Bei der Ermittlung der Gesamtkosten können Kosten für folgende Leistungen berücksichtigt werden:
- Ladestation,
- Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur Steuerung von Ladestationen,
- elektrischer Anschluss (Netzanschluss),
- notwendige Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten).
Anträge können ab dem 24. November 2020 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingereicht werden. Weitere Informationen zu der Förderung privater Ladestationen und dem Antragsverfahren gibt es hier.