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Das Bundesverkehrsministerium hat Details zu dem kürzlich angekündigten Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ veröffentlicht. Ab dem 12. April kann die Förderung beantragt werden, bis das Budget von 300 Millionen Euro aufgebraucht ist. Interessant ist eine Anforderung zur Preistransparenz.
Angekündigt hatte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer das Programm vor zwei Wochen in einem Interview. Wie sein Ministerium nun mitteilt, können kleinere und mittlere Unternehmen ab dem 12. April bis Ende des Jahres Förderanträge stellen. Dabei werden „insbesondere Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes sowie kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften“ zur Antragstellung aufgerufen. Dabei werden bis zu 80 Prozent der Investitionskosten übernommen – dazu gleich mehr. Wie bereits bekannt soll das Budget im „Windhundverfahren“ vergeben werden.
„Wir bauen die Ladeinfrastruktur dort auf, wo sie im Alltag gebraucht wird und das ist bei den Menschen ,vor Ort’ – an Supermärkten, Hotels, Restaurants, Schwimmbädern oder Sportplätzen“, sagt Scheuer nun laut der Mitteilung. „Damit unterstützen wir eine Lösung für all die Menschen, die weder Zuhause noch beim Arbeitgeber laden können. Mit den 300 Millionen Euro Förderung bringen wir noch mehr Lademöglichkeiten genau dorthin, wo die Autos ohnehin schon parken.“
Das Ministerium betont dabei, dass die Förderung als „schnelle Hilfe für KMU“ gedacht sei. Besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen – etwa im Einzelhandel, Hotellerie oder Gastronomie – würden so die Möglichkeit erhalten, „einen Ladepunkt kostengünstig aufzustellen und so ihre Kundenakzeptanz zu steigern“. Als KMU gilt dabei nach EU-Definition, wer den maximalen Fördergesamtbetrag von 200.000 Euro innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre nicht übersteigt.
Bei Normallladeinfrastruktur – also von 3,7 bis 22 kW, egal ob AC oder DC – werden bis zu 80 Prozent, aber maximal 4.000 Euro pro Ladepunkt gefördert. Schnelllader mit 22 bis 50 kW werden ebenfalls mit 80 Prozent, aber maximal 16.000 Euro je Ladepunkt gefördert. Der Netzanschluss an die Niederspannung wird mit 80 Prozent oder maximal 10.000 Euro je Standort gefördert, bei der Mittelspannung sind es 80 Prozent oder 100.000 Euro als Höchstwert. Auch eine Kombination mit Pufferspeichern ist förderbar, analog zum Netzanschluss. Ist der Ladepunkt nur beschränkt zugänglich, sinkt die Förderhöhe auf maximal 50 Prozent – Anforderung sind hier jeweils 12 Stunden an sechs Tagen pro Woche.
Verpflichtend ist Strom aus erneuerbaren Energien. Zudem werden nicht einfache Wallboxen gefördert: „Die geförderten Ladepunkte müssen vertragsbasiertes Laden, Roaming und Ad-hoc-Laden ermöglichen“, so das Ministerium. Dabei wichtig ist die Preisanzeige vor Ort. „Um für Benutzer von Ladepunkten Preistransparenz zu gewährleisten, muss der Preis für das Ad-hoc-Laden an der Ladeeinrichtung angegeben werden“, heißt es in der Richtlinie. „Setzt sich der Preis aus mehreren Bestandteilen zusammen (z. B. Startgebühr, Arbeitspreis etc.), sind diese separat auszuweisen. Das Ausweisen der Ad-hoc-Ladekonditionen ausschließlich über eine Smartphone-App ist nicht zulässig.“
Und: Die Ladepunkte müssen bis zum 31.12.2022 errichtet werden – bei möglichen Anträgen bis zum 31.12.2021 also innerhalb eines Jahres.
„Rasant steigende Zahlen bei den Zulassungen von E-Fahrzeugen machen den beschleunigten Aufbau von Ladesäulen dringend nötig, denn wir wollen, dass Kundinnen und Kunden überall einfach laden können“, sagt Johannes Pallsch, Leiter der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur. „Das neue Förderprogramm unterstreicht die Bedeutung des kommunalen Umfelds und der KMUs beim Aufbau eines flächendeckenden und nutzungsfreundlichen Gesamtsystems. Kommunale sowie kleine und mittelständische Unternehmen kennen die lokalen Bedarfe und sind wichtig für die Akzeptanz von Elektromobilität vor Ort.“
Das neue Förderprogramm ergänzt die bestehenden Programme. Dazu zählen die Wallbox-Förderung, die Neuauflage des Förderprogramms Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, die 1.000 DC-Ladeparks sowie eine für Sommer geplante Förderung für gewerbliches Laden von Flotten. Dieses Förderprogramm soll dann 350 Millionen Euro umfassen.
bmvi.de
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