Sehr geehrte Mitglieder, verehrte Geschäftspartner
Das Bundesfinanzministerium vereinfachte Anfang Juni die Beurteilung der „Gewinnerzielungsabsicht“ kleiner Photovoltaikanlagen. Seither gilt, dass sich Betreiber kleiner Solaranlagen von der Ermittlung und Abführung der Einkommensteuer befreien lassen können, so die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Die Regelung gilt für Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 10 kWp, die auf zu eigenen Wohnzwecken genutzten oder unentgeltlich überlassenen Ein- und Zweifamilienhausgrundstücken einschließlich Außenanlagen (z. B. Garagen) installiert sind und nach dem 31. Dezember 2003 in Betrieb genommen wurden.
Besitzer von kleinen Anlagen können nun eine Steuerbefreiung einfach formlos z. B. schriftlich beantragen. Diesem Antrag wird dann ohne weitere Prüfung stattgegeben. Es wird in allen offenen Veranlagungszeiträumen unterstellt, dass die Photovoltaikanlage nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Laut Bundesfinanzministerium liegt bei ihnen grundsätzlich eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei vor. Der Antrag wirkt auch für die Folgejahre.
Bislang mussten Verbraucher bei ihrer Steuererklärung die Einkünfte aus dem Verkauf des Stroms in Form einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung angeben. Dies fällt nun weg. Das heißt: Sowohl für die Zukunft als auch rückwirkend für Steuerjahre, die noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind, werden Einnahmen, die Verbraucher aus dem Verkauf ihres Solarstroms erzielen, in der Einkommenssteuer nicht mehr berücksichtigt.
Ob man seine Einkünfte allerdings von der Einkommensteuer befreien möchte, obliegt dem Eigentümer der Photovoltaikanlagen. Denn unabhängig von der Vereinfachungsregelung kann eine steuerpflichtige Person weiterhin die Anlage mit Gewinnerzielungsabsicht betreiben. Zudem gilt der neue Erlass nur für die ertragssteuerliche Behandlung der Photovoltaik-Anlage, nicht für die Behandlung der Umsatzsteuer.
In welcher Auslegungsgröße sich eine PV – Anlage Ihrer Ersten Deutschen Vorsorge eG für Sie lohnt, können wir gerne in einem persönlichen Gespräch erörtern.
Bei Interesse senden Sie uns einfach ein Email an energie@erste-deutsche-vorsorge.de
Wir wünschen ein schönes Wochenende !