Die Unternehmensform der eingetragenen Genossenschaft (kurz „eG“) bietet eine Reihe von bedeutenden Vorteilen gegenüber anderen Unternehmensformen.
Die eG ist eine flexible und dadurch stabile Rechtsform. Das Mindestkapital ist fließend. Nach oben durch Einzahlung von Geschäftsguthaben durch neue Mitglieder, nach unten durch Kündigungen und die Auszahlung der Auseinandersetzungsguthaben. Das ist wiederum begrenzt durch die Mindestkapitalklausel der Satzung. Ein‐ und Austritte von Mitgliedern sind problemlos möglich.
Durch das genossenschaftliche Prinzip – ein Kopf, eine Stimme – sind feindliche Übernahmen und die Dominierung der Genossenschaft durch Inhaber von Mehrheitsbeteiligungen ausgeschlossen.
Die eG ist aufgrund der internen Kontrolle durch den Aufsichtsrat und die unabhängige Prüfung durch den Genossenschaftsverband die mit weitem Abstand insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland und wird daher im Geschäftsverkehr sehr geschätzt.
Vorteile der Rechtsform Genossenschaft für Unternehmen
Geringe Gründungskosten
Bankenunabhängige Unternehmens- und Projektfinanzierung
Bedeutende Steuervorteile durch förderwirtschaftliche Ausrichtung
Steuerfreie Rückvergütungen
Klarer Sozialversicherungsstatus für die Vorstände und Mitarbeiter
Leistungsträger und Mitarbeiter können sehr einfach am Erfolg der eG beteiligt werden
Vermögenssicherung – Geschäftsanteile der eG sind nicht pfändbar
keine Beherrschung durch Dritte, Schutz vor feindlichen Übernahmen
Haftungsbegrenzung auf die geleistete Einlage
Mitglieder können unkompliziert, ohne notarielle Mitwirkung ein- und austreten
Es bestehen keine Mindestkapitalvorschriften
Nachschusspflicht kann ausgeschlossen werden
Planungssicherheit durch die Festlegung von Mindestkapitalregeln möglich
Zusage einer Betriebsrente möglich
flexible Nachfolgeregelung möglich
Geschäftsanteile können jederzeit (ohne Notar) kostenfrei übertragen werden
flexible Vergütungssysteme möglich
Genossenschaften sind überlegene Organisationen für bestimmte Rahmenbedingungen und Zielsetzungen.
Die Unternehmensform der eingetragenen Genossenschaft hat sich für folgende unternehmerische Tätigkeitsfelder besonders bewährt:
Inhabergeführte, mittelständische Unternehmen
Handwerksbetriebe
Handelsunternehmen
Projektgesellschaften
Familienbetriebe
Holdinggesellschaften
Landwirtschaftliche Betriebe