Sehr geehrte Mitglieder, verehrte Geschäftspartner,
neben dem CO2 freien Fahrbetrieb liegt ein bedeutender Vorteile von Elektrofahrzeugen in den deutlich geringen Gesamt- und Betriebskosten (TCO), im Vergleich zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren.
Insbesondere mit zunehmender Laufleistung macht sich dieser signifikante Kostenvorteile für den Fahrzeugbesitzer ökonomisch bemerkbar.
Ein deutscher Tesla-Fahrer hat einen neuen Rekord für die höchste bekannte Kilometerleistung eines Model S aufgestellt. Ende vergangener Woche veröffentlichte er auf Twitter zwei Bilder mit der Kilometeranzeige, die einen Stand von exakt 900.000 Kilometer (!) anzeigt.
Derzeit ist davon auszugehen, dass gute E-Fahrzeuge für Laufleistungen von bis zu 1,5 Mio. Kilometer ausgelegt sind und die Akkumulatoren anschließend als „Hausbatterien“ weiterverwendet werden können.
„Der Kostenvorteil eines batterieelektrischen Fahrzeugs ist – im Vergleich zu einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor – erheblich. Je nachdem für welchen Strompreis der Akku aufgeladen werden kann, kommt man auf eine Gesamtkostenersparnis von bis zu 70 % pro Jahr.“ Besonders interessante ist in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, das Fahrzeug über eine DV-Solaranlage mit dem Strom vom eigenen Dach zu laden…“ so R. Grundig – Mitglied im Vorstand der Ersten Deutschen Vorsorge eG
Mitglieder der Ersten Deutschen Vorsorge eG nutzen – im Rahmen des gemeinsamen Geschäftsbetriebs – Elektrofahrzeuge der Genossenschaft zu Vorzugskonditionen.
Da die Mitglieder einer eG zugleich Kunden und Eigentümer ihrer Genossenschaft sind, fließt ein Teil der Einnahmen über die Beteiligung am Ergebnis des gemeinsamen Geschäftsbetriebs direkt an die Mitglieder zurück.
Bundesregierung beschließt erweiterte Fördermaßnahme für Elektromobilität
Das Kabinett billigte am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf von Finanzminister Olaf Scholz (SPD).
Demnach soll die Befreiung reiner Elektrofahrzeuge von der Kfz-Steuer von fünf auf zehn Jahre verlängert werden – allerdings zunächst nur für Erstzulassungen bis Ende 2020.
Anreize für Arbeitgeber gibt es zudem zum Ausbau der Ladeinfrastruktur.
So sollen Jobtickets des Arbeitgebers für Beschäftigte grundsätzlich komplett steuerfrei sein. Damit sollen mehr Menschen zum Umstieg auf Busse und Bahnen bewegt werden Teil des Pakets sind ferner Sonderabschreibungen von 50 Prozent auf die Kaufkosten für Elektro-Lieferfahrzeuge. Dies solle ebenso bis 2030 gelten wie die derzeitige Halbierung der Dienstwagenbesteuerung für E-Autos auf 0,5 Prozent des geldwerten Vorteils, die 2021 ausgelaufen wäre.
Das Finanzministerium signalisierte Regierungskreisen zufolge in der Kabinettsvorlag zudem, dass man für eine weitere Senkung auf 0,25 Prozent des geldwerten Vorteils eines solchen Dienstautos im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens im Parlament offen Benziner- oder Diesel müssen regulär mit einem Prozent des geldwerten Vorteils versteuert werden.
Bis 2030 besser gestellt werden sollen auch Fahrer von E-Autos, die ihre Wagen beim Arbeitgeber aufladen können. Der Wert des Stroms soll für sie steuerfrei bleiben.
Bislang galt für reine Elektrofahrzeuge mit erstmaliger Zulassung zwischen dem Jahresbeginn 2016 und Ende 2020 eine fünfjährige Befreiung von der Kfz-Steuer. Die soll nun rückwirkend zum 1. Januar 2016 auf zehn Jahre verlängert werden. Einbezogen werden Brennstoffzellenfahrzeuge sowie ursprünglich mit Verbrennungsmotor zugelassene Fahrzeuge, bei denen eine vollständige Elektro-Umrüstung erfolgte. Für vor 2016 zugelassene Elektrofahrzeuge gilt ohnehin schon die Zehnjahresfrist.
Neu einführen will die Regierung einen steuerlichen Anreiz für Leistungen von Arbeitgebern, die sich am Ausbau der Ladeinfrastruktur beteiligen. Nicht versteuert werden müssen demnach vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das Aufladen eines privaten Elektrofahrzeugs im Betrieb.
Auch die Überlassung von Ladevorrichtungen an Arbeitnehmer soll steuerlich begünstigt werden. Diese Regelung wird ebenfalls zunächst bis Ende 2020 befristet.