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Was dem einzelnen nicht möglich, das vermögen viele.
FRIEDRICH WILHELM RAIFFEISEN

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Was dem einzelnen nicht möglich, das vermögen viele.
FRIEDRICH WILHELM RAIFFEISEN
Ein wesentliches Sicherheitsmerkmal der genossenschaftlichen Organisation ist die Tatsache, dass Zinsen und Dividenden grundsätzlich nur aus operativ erwirtschaftetem Gewinn ausgekehrt werden dürfen.
Alle Mitglieder entscheiden im Rahmen der jährlichen Generalversammlung gleichberechtigt über die Gewinnverwendung. Dieser Vorteil unterscheidet Genossenschaften signifikant von anderen Formen der Unternehmensbeteiligung. Die investierenden Mitglieder der Ersten Deutschen Vorsorge eG erhielten seit Gründung der Genossenschaft im Jahr 2011 – auf der Grundlage der Beschlussfassung der ordentlichen Generalversammlung – eine jährliche Gewinnbeteiligung aus dem Nicht Mitglieder Geschäftsbetrieb ausgezahlt.
Mitglieder haben die Möglichkeit die Zins- und Dividendenausschüttung für die Übernahme weiterer, freiwilliger Geschäftsanteile an der Genossenschaft zu verwenden oder die Überweisung auf ihr Bankkonto zu beauftragen. Der Weisungsauftrag kann jährlich kostenfrei geändert werden.
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