Transparent | Flexibel | Stabil | Pfändungssicher

Transparenz schafft Vertrauen

Die staatsfreie gemeinschaftliche Selbsthilfe durch die Selbstverwaltung und Selbstverantwortung aller gleichberechtigten Mitglieder, bildet seit über 150 Jahren eine verlässliche Grundlage für die Stabilität und die Unabhängigkeit der Genossenschaften.

Sicherheit, Transparenz und Stabilität

Die eingetragene Genossenschaft ist aufgrund der internen Kontrolle durch den Aufsichtsrat und die unabhängige Prüfung durch den Genossenschaftsverband die mit weitem Abstand insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland. Durch die Festlegung eines Mindestkapitals der Genossenschaft wird die Kosten- und Finanzplanung sichergestellt. Effektive Kontrolle und Mitsprache der gleichberechtigen Mitglieder ist durch das Stimmrecht in der Generalversammlung, unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile, sichergestellt.

Flexibilität

Der Geschäftsanteil ist kündbar und übertragbar. Die Genossenschaft ist eine flexible und dadurch stabile Rechtsform. Das Genossenschaftskapital ist fließend. Nach oben durch die Einzahlung von Geschäftsguthaben der beitretenden Mitglieder, nach unten durch Kündigungen und die Auszahlung der Guthaben. Ein- und Austritte von Mitgliedern sind jederzeit – auch ohne notarielle Mitwirkung – problemlos möglich. Mitglieder einer Genossenschaft können natürliche und juristische Personen werden. Geschäftsguthaben können jederzeit auf andere Mitglieder übertragen werden.

Pfändungsschutz

Der Geschäftsanteil unterliegt keinen Kursschwankungen und ist nicht pfändbar. Eine wichtige Grundlage für zuverlässige Lösungen bei der privaten Vermögenssicherung und Zukunfts-Vorsorge.

Keine Nachschusspflicht

Die Mitglieder der Ersten Deutschen Vorsorge eG haften nur mit ihrem Geschäftsguthaben, eine Nachschusspflicht ist ausgeschlossen.