Unabhängigkeit

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Was dem Einzelnen nicht möglich ist, das vermögen viele.

Friedrich Wilhelm Raiffeisen, Gründer der Raiffeisengenossenschaft

Das sogenannte Identitätsprinzip unterscheidet eine Genossenschaft von allen anderen Formen der kooperativen Zusammenarbeit und bildet gleichzeitig die wesentliche Basis für die Stabilität der genossenschaftlichen Organisation.

Die Genossenschaft ist eine Solidargemeinschaft, die ausschließlich dem Wohl der Mitglieder verpflichtet ist.

Gemeinsam erreichen, was dem Einzelnen kaum möglich wäre

Als älteste kodifizierte Rechtsform in Deutschland, wird die Genossenschaft maßgeblich von folgenden Werten getragen:

Vom Willen zur staatsfreien, gemeinschaftlichen Selbsthilfe, basierend auf dem Genossenschaftsgesetz
Von der Selbstverwaltung des genossenschaftlichen Unternehmens, das nur den Mitgliedern verpflichtet ist
Von der Selbstverantwortung aller gleichberechtigten Mitglieder
Von der Unabhängigkeit der Kapitalbeteiligung – jedes Mitglied hat eine Stimme
Vom grundsätzlichen genossenschaftlichen Schutz vor einer Übernahme
Von der gesetzlich verankerten Transparenz und Sicherheit als Basis für soliden Geschäftserfolg
Vom wirtschaftlichen Erfolg, der allen Mitgliedern gleichberechtigt zugute kommt

Ein Mitglied – eine Stimme

Durch das genossenschaftliche Prinzip – ein Mitglied, eine Stimme – sind feindliche Übernahmen und die Beherrschung der Genossenschaft durch Inhaber von Mehrheitsbeteiligungen ausgeschlossen. Alle Mitglieder entscheiden im Rahmen der jährlichen Generalversammlung gleichberechtigt über die Gewinnverwendung. Dieser Vorteil unterscheidet die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft signifikant von anderen Formen der Unternehmensbeteiligung (Genussrechte, Anleihen, Fondsanteile, etc.).