Genossenschaften handeln zum Wohl Ihrer Mitglieder und können grundsätzlich unabhängig von Staat, Banken, Versicherungen und anderen Institutionen agieren – dies hat sich seit über 150 Jahren bewährt!

Es macht deshalb sehr viel Sinn, zuverlässige Vorsorgelösungen im genossenschaftlichen Kontext, also selbstbestimmt und selbstverwaltend, nach den Bedürfnissen der Mitglieder selbst zu organisieren.

Genossenschaften sind überlegene, selbstbestimmte Organisationen für bestimmte Zielsetzungen unter bestimmten Rahmenbedingungen.

Dabei werden, gemäß den genossenschaftlichen Grundprinzipien der Selbstverantwortung, Selbstorganisation und der Selbstkontrolle, die unternehmerischen Entscheidungen nicht vorwiegend unter Renditevorgaben, sondern vor allem mit Blick auf die optimale Förderung der Mitglieder getroffen.

Um diesen Grundprinzipien Rechnung zu tragen, gibt es in der Organisationsform der Genossenschaft mehrere Organe. Das sind der Vorstand als ausführendes Organ, der Aufsichtsrat als kontrollierendes Gremium und schließlich die Generalversammlung als genehmigende und beschließende Institution.

Zusätzlich werden Genossenschaften mindestens alle zwei Jahre durch einen unabhängigen Prüfungsverband unter die Lupe genommen.

In diesem Sinne übernimmt die Erste Deutsche Vorsorge eG als Wertegemeinschaft besondere Verantwortung für das notwendige Gleichgewicht zwischen Menschen, Umwelt und Wirtschaft – eine gesunde Balance, welche mehr Lebensqualität schafft.