Vorteile für Kinder und Enkelkinder

Auch Kinder und Enkelkinder können die Mitgliedschaft erwerben und so von den Fördervorteilen schon frühzeitig profitieren.

Die Kombination aus Wirtschaftlichkeit, Flexibilität, Sicherheit und Transparenz wird von unseren Mitgliedern sehr geschätzt.

Viele Eltern und Großeltern nutzen diese Möglichkeit durch flexible Einzahlungen auf das Geschäftsguthaben der Kinder und Enkelkinder.

Wirtschaftlichkeit

Förderung aus dem Ergebnis des gemeinsamen Geschäftsbetriebs durch Mindestverzinsung nach § 21a GenG

Flexible Einzahlungen

Es können jederzeit – auch unregelmäßige – Einzahlungen auf das Genossenschaftskonto vorgenommen werden. Regelmäßige Einzahlungen sind per Dauerauftrag sowohl monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich ab jeweils 200 € möglich.

Sicherheit und Transparenz

Genossenschaftsguthaben unterliegen keinen Kursschwankungen und sind nicht pfändbar. Interne Kontrollgremien und die gesetzlichen jährlichen Prüfungen durch den Genossenschaftsverband sorgen für Sicherheit und Transparenz.

Flexible Laufzeit

Die Laufzeit der Mitgliedschaft ist unbegrenzt und kann mit einer Frist von 2 Jahren zum Jahresende jederzeit kostenfrei gekündigt werden. Außerdem kann das Genossenschaftsguthaben jederzeit zum Monatsende übertragen werden.

Steuervorteile

Zinsen und Dividenden an investierende Mitglieder werden ohne Abzug der Abgeltungssteuer ausgezahlt. Ein Freistellungsauftrag ist nicht erforderlich.