Mitgliedschaft

Die Erste Deutsche Vorsorge eG offeriert kein öffentliches Angebot.

Um die Interessen unserer bestehenden Mitglieder – insbesondere vor dem Hintergrund unseres gesetzlich definierten Förderauftrags – zu wahren, sehen wir es als sinnvoll und geboten an die Aufnahme neuer Mitglieder – in Abhängigkeit von den Förderprojekten unserer Genossenschaft – zu beschränken. Hierfür bitten wir höflich um Verständnis. Falls Sie die Mitgliedschaft in unserer starken Gemeinschaft erwerben möchten, sende Sie uns bitte Ihre Bewerbung über das Kontaktformular. Ein gesetzlicher Vertreter unserer Genossenschaft wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Für den Erwerb der Mitgliedschaft ist es nach dem GenG (Genossenschaftsgesetz) erforderlich eine unbedingt und unwiderrufliche Beitritts- und Beteiligungserklärung abzugeben und mindestens einen Geschäftsanteil ( 1 Anteil = 200 €) zu übernehmen.
Die Beitritts- und Beteiligungserklärung bedarf der Annahme durch die zuständigen Organe wie nachstehend näher erläutert.

Als Mitglied sind Sie direkt und gleichberechtigt am Erfolg der Genossenschaft beteiligt. Ihre Genossenschaftsbeteiligung enthält keine Darlehen oder Nachrangdarlehen an der Genossenschaft. Es besteht für Sie keine Nachschusspflicht. Für Verbindlichkeiten der Ersten Deutschen Vorsorge eG. haftet allein das Genossenschaftsvermögen.

Jedes Mitglied hat, unabhängig von der Höhe seines Geschäftsanteils, eine Stimme in der Generalversammlung und kann somit Einfluss auf den Geschäftsbetrieb der Genossenschaft nehmen. Das Mitglied soll sein Stimmrecht persönlich ausüben.Sie können Ihre Geschäftsanteile bei Bedarf kündigen oder an andere Mitglieder kostenfrei übertragen. Neben Privatpersonen können auch Firmen, Vereine oder Körperschaften Mitglied werden. Nur Mitglieder dürfen in den Aufsichtsrat und den Vorstand der Genossenschaft gewählt werden. Mitglieder die lediglich an einer kapital- und anlagebezogenen Rendite auf Ihr Geschäftsguthaben interessiert sind und in keinen Fördergeschäftsverkehr mit der eG eintreten wollen, können sich als investierende Mitglieder an der eG beteiligen. Investierende Mitglieder dürfen die nutzenden Mitglieder nach dem GenG nicht überstimmen.

Rechtsstellung der Mitglieder

Die Satzung der Ersten Deutschen Vorsorge eG erlaubt die Aufnahme von investierenden Mitgliedern. Insofern ist eine hinreichende Einordnung der Rechtsstellung der Mitglieder wie geboten.

Ein Beitrittsinteressent muss sich also entscheiden, welche Art der Mitgliedschaft er erwerben will.

Investierende Mitglieder

Investierende Mitglieder haben statt des Rechts auf eine naturale Förderung (gem. § 1 GenG) nach Maßgabe der Satzung der Ersten Deutschen Vorsorge eG und des genossenschaftlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes einen Rechtsanspruch darauf, aus dem mit ihrer Mithilfe erwirtschafteten Überschuss kapitalzinswirtschaftlich gefördert zu werden. Investierende Mitglieder wollen – als nicht nutzende Mitglieder – in keinen Fördergeschäftsverkehr mit der eG treten, sind jedoch optional privilegiert, der Genossenschaft Beiträge zur Förderzweckerreichung gegen eine adäquate kapitalzinswirtschaftliche Förderung zur Verfügung zu stellen. Als Mitglieder „besonderer Art“, erstreben sie zwar ausschließlich eine Kapitalrendite, sind dabei aber ebenso wie nutzende Mitglieder an den Förderzweck im Sinne von § 1 GenG gebunden sind, den sie keinesfalls stören oder gar vereiteln dürfen. (vgl. Prof. Volker Beuthien, Kommentar zum GenG)

Nutzende Mitglieder

Nutzende Mitglieder haben ein Recht auf naturale Förderung.  Die aktuellen Fördergegenstände  der Ersten Deutschen Vorsorge eG für ihre nutzenden Mitglieder ergeben sich aus der Satzung.

Zins- oder/und Dividendenauszahlungen an nutzenden Mitglieder sind nicht vorgesehen.

Statuswechsel

Der Wechsel vom Status eines nutzenden in den eines investierenden (nicht nutzenden) Mitglieds – und umgekehrt – bedarf keines Austritts mit nachfolgendem Beitritt, wohl aber einer diesbezüglichen, unbedingten Erklärung und der Zulassung durch die Genossenschaft.

Beiträge

Bei der Übernahme von Geschäftsanteilen fallen nach Maßgabe der Satzung pro Anteil 3,- € Aufgeld und 3,- € Marketingbeitrag an. Diese Beiträge werden nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz zur Finanzierung der Beitrittskosten verwendet.

Nachdem der erste Geschäftsanteil (Pflichtanteil) voll eingezahlt ist, haben Sie als Mitglied die Möglichkeit jederzeit weitere Geschäftsanteile zu übernehmen. Dies kann auch – völlig flexibel – durch weitere Einzahlungen auf Ihr Geschäftsguthaben geschehen.

Schnell und einfach Mitglied werden

Bitte füllen Sie online das Kontaktformular aus und fordern Sie die Beitrittsunterlagen an.
Um Ihre persönlichen Fragen in Ruhe besprechen zu können, wird sich ein autorisiertes Mitglied der Ersten Deutschen Vorsorge eG zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.
Sofern Sie nach Klärung Ihrer Fragen die Mitgliedschaft erwerben möchten, werden Ihre vollständigen Daten online an die Erste Deutsche Vorsorge eG übermittelt und zeitgleich erhalten Sie Ihre personalisierte Beitrittserklärung per Email.
Die Beitrittserklärung bitte ausdrucken und unterschreiben und dann postalisch an die Erste Deutsche Vorsorge eG senden.
Sie erhalten danach kurzfristig die schriftliche Annahmeerklärung und die Einlagenanforderung durch die Organe der Ersten Deutschen Vorsorge eG.
Erst jetzt leisten Sie bitte die Einzahlung auf Ihre Geschäftsanteile auf das angegebene Konto der Ersten Deutschen Vorsorge eG.
Sie erhalten danach, ebenfalls sehr zeitnah, die schriftliche Bestätigung Ihrer Einzahlung und die rechtskräftige Eintragung in die Mitgliederliste der Ersten Deutschen Vorsorge eG sowie Ihre persönliche Mitgliedsnummer.