Um die Interessen unserer bestehenden Mitglieder – insbesondere vor dem Hintergrund unseres gesetzlich definierten Förderauftrags – zu wahren, sehen wir es als sinnvoll und geboten an die Aufnahme neuer Mitglieder – in Abhängigkeit von den Förderprojekten unserer Genossenschaft – zu beschränken. Hierfür bitten wir höflich um Verständnis. Falls Sie die Mitgliedschaft in unserer starken Gemeinschaft erwerben möchten, sende Sie uns bitte Ihre Bewerbung über das Kontaktformular. Ein gesetzlicher Vertreter unserer Genossenschaft wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Für den Erwerb der Mitgliedschaft ist es nach dem GenG (Genossenschaftsgesetz) erforderlich eine unbedingt und unwiderrufliche Beitritts- und Beteiligungserklärung abzugeben und mindestens einen Geschäftsanteil ( 1 Anteil = 200 €) zu übernehmen.
Die Beitritts- und Beteiligungserklärung bedarf der Annahme durch die zuständigen Organe wie nachstehend näher erläutert.
Als Mitglied sind Sie direkt und gleichberechtigt am Erfolg der Genossenschaft beteiligt. Ihre Genossenschaftsbeteiligung enthält keine Darlehen oder Nachrangdarlehen an der Genossenschaft. Es besteht für Sie keine Nachschusspflicht. Für Verbindlichkeiten der Ersten Deutschen Vorsorge eG. haftet allein das Genossenschaftsvermögen.