„Service-Wohnen“ – ein Konzept für mehr Wohn- und Lebensqualität
»Service-Wohnen«
Ein wesentliches Förderziel unserer Ersten Deutschen Vorsorge eG besteht darin, unseren Mitgliedern im Ruhestand ein hohes Maß an Wohn- und Lebensqualität zu ermöglichen.
Hierfür haben wir das Förderkonzept »Service-Wohnen« – als Teil einer ganzheitlichen, genossenschaftlichen Vorsorgelösung – entwickelt.
Ein Wohn- und Servicekonzept, dass unseren Mitgliedern ein selbstbestimmtes Leben im Ruhestand ermöglicht und wichtige Dienstleistungen für ein würdevolles Leben sichergestellt.
Über ihre Mitgliedschaft in der Ersten Deutschen Vorsorge eG sind Bewohner (Mitglieder) des „Service-Wohnens“ zugleich auch Miteigentümer und werden über einen genossenschaftlichen Nutzungsvertrag nachhaltig gefördert. Dieser Ansatz unterscheidet unser Förderkonzept ganz wesentlich von renditeorientierten Pflegeeinrichtungen.
Die förderwirtschaftlichen Vorteile dieses Förderkonzeptes sind u.a.:
Hohe Wohn- und Lebensqualität durch großzügige Raum- und Flächenaufteilung
Sämtliche »Service-Wohnanlagen« entstehen in ruhigen Lagen und bieten – mit den angrenzenden Grünanlagen – ein hohes Maß an Lebensqualität, nahe an der Natur.
Der gebotene medizinische Service wird durch qualifiziertes Pflegepersonal für unsere Mitglieder sichergestellt.
Eine günstige Infrastrukturanbindung ermöglicht es unseren Mitgliedern, Einkäufe zu erledigen und öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.
Unser Förderkonzept »Service-Wohnen« wird nach höchsten Umweltstandards errichtet und versorgt sich selbst mit klimaschonender Energie. Für Mitglieder und Pflegedienste sind Landpunkte für E-Fahrzeuge vorhanden.
Fazit: Mit unserem Förderkonzept »Service-Wohnen« bieten wir unseren Mitgliedern ein hohes Maß an Wohn- und Lebensqualität und damit Sicherheit und Selbstbestimmung im Ruhestand.
Ein Konzept von Menschen für Menschen – mit dem Alle gewinnen!
Beteiligung der Ersten Deutschen Vorsorge eG an erfolgversprechenden Immobilienprojektentwicklungen
Neben der Umsetzung eigener Immobilienprojekte kann und wird sich die Erste Deutsche Vorsorge eG auch an sinnvollen Projektentwicklungen – im Sinne des § 1 Abs. 4 a-c der Satzung – von Partnergesellschaften beteiligen. Die Erträge aus diesen förderzweckorientierten Beteiligungen stärken das Eigenkapital und damit die Förderleistungsfähigkeit der Genossenschaft.