Pfändungsschutz

In der Genossenschaft sind die Vermögenswerte der Mitglieder von Pfändungen und dem Zugriff Dritter geschützt. Der Geschäftsanteil ist kündbar und übertragbar. Er unterliegt keinen Kursschwankungen und ist nicht pfändbar.

Flexibilität

Die eG ist eine flexible und dadurch stabile Rechtsform. Das Genossenschaftskapital ist fließend. Nach oben durch die Einzahlung von Geschäftsguthaben der beitretenden Mitglieder, nach unten durch Kündigungen und die Auszahlung der Auseinandersetzungsguthaben. Ein- und Austritte von Mitgliedern sind problemlos möglich. Geschäftsguthaben können jederzeit auf andere Mitglieder übertragen werden.

Sicherheit und Transparenz

Die eingetragene Genossenschaft (eG) ist aufgrund der internen Kontrolle durch den Aufsichtsrat und die unabhängige Prüfung durch den Genossenschaftsverband die mit weitem Abstand insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland.

Durch die Festlegung eines Mindestkapitals wird Planungssicherheit und eine solide Finanzierung des genossenschaftlichen Unternehmens sichergestellt. Effektive Kontrolle und Mitsprache der Mitglieder in der Geschäftspolitik ist durch das eigenes Stimmrecht in der Generalversammlung, unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile, sichergestellt.

Keine Nachschusspflicht

Die Mitglieder der Ersten Deutschen Vorsorge haften nur mit ihrem Geschäftsguthaben, eine Nachschusspflicht ist ausgeschlossen.

Attraktive Mindestverzinsung (gem. § 21 a GenG) und geringe Kosten

Investierende Mitglieder erwarten für die Übernahme von Geschäftsanteilen eine angemessene Kapitalrendite. Mit einer attraktiven Mindestverzinsung (gem. § 21 a GenG) der Geschäftsguthaben bietet die Erste Deutsche Vorsorge eG eine attraktive Beteiligung am Ergebnis des gemeinsamen Geschäftsbetriebs.