Verehrte Mitglieder,
Wir möchten die Gelegenheit nutzen und unsere Mitglieder über den erfolgreichen Abschluss eines Immobilien-Entwicklungsprojektes im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 unterrichten.
Nach § 1 Abs. 10 unserer Satzung darf die Ersten Deutschen Vorsorge eG im Geschäfte mit Nicht – Mitglieder auch Gewinne erzielen. Diese Ergebnisbeiträge sind dann die Grundlage für eine kapitalzinswirtschaftliche Förderung unserer investierenden Mitglieder in Form einer Verzinsung ihres Geschäftsguthabens. Die entsprechenden Beschlüsse werden von den Mitgliedern auf der Grundlage des vorläufigen Jahresabschlusses im Rahmen der jährlichen Generalversammlung gefasst.
Im August 2019 konnten wir – gemeinsam mit unserem langjährigen Kooperationspartner – ein „Self-Storage Projekt“ nach einer Entwicklungszeit von nur 21 Monaten erfolgreich abschließen und verkaufen.
Bereits während der Betriebsphase erwirtschaftete die nach höchsten Umweltstandards errichtete Immobilie einen positiven operativen Cash Flow für unserer Genossenschaft.
Erfreulicherweise lag das Nettoergebnis nach Steuern bei dieser gemeinsamen Immobilien-Projektentwicklung für die Erste Deutsche Vorsorge eG deutlich über 10 Prozent pro Jahr.
Wir werden hierzu im Rahmen der nächsten ordentlichen Generalversammlung ausführlich berichten.
Dies zur Information für unsere geschätzten Mitglieder.
Ein schönes Wochenende wünscht
Ihre
Erste Deutsche Vorsorge eG