
Pfändungsschutz für Genossenschaftsanteile
Pfändungsschutz für Genossenschaftsanteile
Im Unterschied zu anderen Beteiligungsformen an Kapitalgesellschaften, z.B. Aktien oder GmbH-Anteile, bieten Genossenschaftsanteile dem Mitglied einen hohen Schutz seiner Vermögenswerte.
Das Geschäftsguthaben ist ein in der Genossenschaft mitgliedschaftsrechtlich gebundener Vermögenswert, aber kein subjektives Recht.
Es kann daher als solches während der Dauer der Mitgliedschaft nur nach § 76 GenG (Übertragung des Geschäftsguthabens) auf ein anderes Mitglied übertragen und weder der eG noch einem Dritten verpfändet werden. Daher ist das Geschäftsguthaben des Mitglieds als solches auch nicht pfändbar.







